Ab 2017 gibt es das neue Verfahren bei der Förderungsabwicklung.
1. Registrierung:Vor Lieferung und Montage der Anlage muss die Registrierung der Maßnahme erfolgen. Hierzu ist das Formular Registrierungsformular (1 Seite) auszufüllen und zu übermitteln. Danach erhalten Sie die Unterlagen für die Förderungsauszahlung. Die Beantragung ist per Mail, Fax, den Postweg oder online möglich.
2. Förderungsauszahlung:Nach Errichtung der Anlage (innerhalb 6 Monate ab Zuteilung der Registrierungsnummer) kann die Förderungsauszahlung beantragt werden.
Der Förderungswerber hat nach Registrierung genau 6 Monate Zeit den Förderungsantrag zu stellen, danach sind die Zugangsdaten nicht mehr gültig.
Neu ist 2017 das Bestätigungsblatt. Hier muss der Förderungswerber, die Gemeinde und das anlagenerrichtende Unternehmen unterschreiben.
Förderungshöhen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte den Infoblätter/Richtlinien im Anhang für Solar, Photovoltaik, Biomasse.
Weitere Förderungen und detaillierte Informationen finden Sie unter
http://www.wohnbau.steiermark.at/cms/ziel/113383975/DE/#tb4Downloads:
Infoblatt zur Antragsstellung von Biomasse-HeizanlagenInfoblatt zur Antragsstellung von WärmepumpenInfoblatt zur Antragsstellung von Solarthermischen Anlagen